Herzlich willkommen beim 1.HHC Stuttgart-Wangen
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Hygienekonzept

 

Herbstkonzert am 21.11.2021

 

Veranstalter:

 

1. HHC Stuttgart-Wangen

 

Veranstaltungsort:

 

Kelter Stuttgart-Wangen, Ulmerstr. 334, 70327 Stuttgart

 

Unser Ansprechpartner zum Infektions- bzw. Hygieneschutz

 

Name:

Claudia Bächle, Barbarossastr. 104, 70327 Stuttgart

Telefon:

0711/426576

E-Mail:

1.hhcstuttgartwangen@gmail.com

 

 

1.         Allgemeine Grundlagen

 

Die Veranstaltung findet unter 2-G statt.

 

Die maximal zulässige Personenzahl zur Überwachung der Auslastung wird von uns, wenn nötig, durch Verkauf von Eintrittskarten überwacht.

 

 

2.         Kommunikation, Website

 

Auf der Website unseres Vereines www.hhc-Stuttgart-Wangen.de und auf Plakaten sowie durch Hinweise vor Ort werden die geltenden Corona- Regeln sowie die während der Veranstaltung festgelegten Vorgaben, Maßnahmen und Regelungen kommuniziert. Ergänzend veröffentlichen wir unser betriebliches Hygienekonzept auf unserer Website.

           

 

3.         Eingang / Eingangskontrolle

 

Die Verhaltenshinweise und Corona-Regeln während der Veranstaltung sind für alle Gäste gut sichtbar an folgenden Stellen (Aufsteller am Eingang, an den Türen zum Veranstaltungsraum und im Veranstaltungsraum) angebracht, alle Teilnehmenden wurden mit den geltenden Corona-Regeln vertraut gemacht.

 

Beauftragte Personen sind angehalten, beim Einlass der Gäste darauf zu achten, dass wartende Gäste Maske tragen und diese andernfalls auf diese Pflicht hinzuweisen. Zudem wirken sie darauf hin, dass Gäste die gekennzeichneten Abstandsempfehlungen von 1,5 m - soweit die örtlichen Gegebenheiten es zulassen - untereinander einhalten. Der Wartebereich wird, sofern möglich, bewusst im Außenbereich platziert, um das Infektionsrisiko gering zu halten. Die Steuerung der Personenströme auf den Laufwegen erfolgt durch Absperrungen bzw. Bodenmarkierungen.

 

Hinsichtlich der 2G-Zugangs findet eine Kontrolle der notwendigen Bescheinigungen samt Ausweis statt. Liegen die notwendigen Dokumente nicht vor, sind die hiermit beauftragten Personen geschult und ausdrücklich befugt Gäste abzuweisen. Offensichtlich kranken Personen wird der Zugang verwehrt.

 

Die Registrierung der Gäste zur Kontaktnachverfolgung wird von den hierfür beauftragten Personen ebenfalls überwacht.

Am Eingang stehen Desinfektionsspender bereit.

 

Eingang und Ausgang wird getrennt (Hinter- oder Nebentüren genutzt). Dort wo das baulich nicht möglich ist, werden ein- und ausgehende Personen durch Absperrband bzw. Markierungen getrennt geleitet.

 

Zusätzlich werden kontrollierte und registrierte Gäste mittels Bändchen als solche gekennzeichnet. Beim Verlassen des Betriebes werden die digital registrierten Gäste auf die Notwendigkeit des digitalen Auscheckens aufmerksam gemacht (z.B. Plakat oder persönlich).

 

Vorhandene automatische Türen oder Eingangstüren werden solange möglich geöffnet.

 

 

4.         Maskenpflicht

 

Während der Veranstaltung gilt generell Maskenpflicht, ausgenommen ist der Konsum von Getränken an Stehtischen.

 

 

5.         Abstand

 

Die Stühle für die Besucher sowie die Orchester werden so gestellt, dass ein Mindestabstand von 1,5 m zu allen Personen in alle Richtungen gewährleistet ist. Ein Haushalt kann auch direkt nebeneinander platziert werden. Die Abstandsregeln gelten auch auf dem Weg zur Veranstaltung und in Pausen.

 

6.         Garderobe

 

Während der Veranstaltung wird auf die Entgegennahme der Garderobe verzichtet.

 

 

7.         Toiletten

 

Es besteht Maskenpflicht auf dem Weg zur und in der Toilette.

Um Personenströme zu steuern, werden soweit möglich, Laufwege durch Absperrungen bzw. Markierungen am Boden gekennzeichnet.

Es werden Seifen- und Desinfektionsspender aufgestellt und regelmäßig nachgefüllt. Es werden primär Handtuchspender verwendet, keine Handtücher zur Mehrfachnutzung.

 

 

8.         Umgang mit Instrumenten und Noten:

 

Alle Gegenstände sind personenbezogen zu verwenden. Sollte dies nicht möglich sein, werden sie vor der weiteren Benutzung desinfiziert.

 

 

9.         Ausreichende Lüftung

  

Innenräume werden regelmäßig belüftet. Es wird vor, zwischen und nach der Veranstaltung gelüftet, in dem die Türen nach draußen sowie die Dachluken mindestens für 10 Min. geöffnet werden. Es gibt dafür eine längere Pause während der Veranstaltung

 

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